1. Offene Fahrzeug-, Gas- oder Chemikalienbrände setzen Feuerwehrleute über längere Zeit extremen Temperaturen, Strahlungshitze und explosiven oder aggressiven Stoffen aus.
  2. Offene Fahrzeug-, Gas- oder Chemikalienbrände setzen Feuerwehrleute über längere Zeit extremen Temperaturen, Strahlungshitze und explosiven oder aggressiven Stoffen aus.
  3. Offene Fahrzeug-, Gas- oder Chemikalienbrände setzen Feuerwehrleute über längere Zeit extremen Temperaturen, Strahlungshitze und explosiven oder aggressiven Stoffen aus.
  4. Offene Fahrzeug-, Gas- oder Chemikalienbrände setzen Feuerwehrleute über längere Zeit extremen Temperaturen, Strahlungshitze und explosiven oder aggressiven Stoffen aus.
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